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Ihr Berater für Ihre Steuern

Unsere Steuerkanzlei Andreas Deubert in München bietet Ihnen eine umfassende Beratung in allen steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Bei uns steht der persönliche Kontakt und die individuelle Beratung unserer Mandanten im Vordergrund.

Die Zukunft ist digital

„Unternehmen online“ ermöglicht moderne Onlinebuchführung und ist eine intelligente Lösung für Ihr Daten- und Belegmanagement. Sie behalten jederzeit den Überblick, können weitreichender planen, schneller Maßnahmen einleiten und gewinnen neue Möglichkeiten für wachsenden Unternehmenserfolg.

Onlinehandel & e-Commerce

Den Wachstumsmarkt Onlinehandel begleiten wir schon seit Jahren. Wir freuen uns, wenn Sie von unserer Erfahrung profitieren können. Unser Leistungsangebot haben wir als Steuerberater für Onlinehandel stetig ergänzt. So bieten wir Ihnen in der Buchhaltung zusätzlich

Als starkes Team in die Zukunft

Unsere Mitarbeiter sind offen für neue Herausforderungen und widmen sich ihren Aufgaben mit größter Sorgfalt. So gelingt es uns immer wieder, die Erwartungen unserer Mandanten zu übertreffen. Wenn Sie Fachwissen und Enthusiasmus für Ihren Beruf mitbringen, dann sind Sie bei uns goldrichtig.

Unsere Leistungen für Sie

Von der klassischen Steuerberatung über die betriebswirtschaftliche Unternehmensberatung bis hin zur individualisierten Brachenlösungen bieten wir unseren Mandanten ein breites Dienstleistungsspektrum. Unternehmen sämtlicher Rechtsformen sowie Privatpersonen werden von uns umfassend betreut.

Steuernews

Was gibt es neues und wissenswertes in der Steuerwelt? Unsere Steuernews digital und 24 Stunden erreichbar. Erfahren Sie laufend aktuelle Informationen sowie steuerliche und gesetzliche Neuerungen. So behalten Sie den Überblick!

Anhebung der Mindesthebesätze für die Gewerbesteuer sowie Änderungen im Grunderwerbsteuergesetz

Geplante Neuerungen bei Gewerbesteuer und Grunderwerbsteuer

Erstattungszinsen auf zu viel gezahlte Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahme

BFH bestätigt Steuerpflicht von Erstattungszinsen auf zu viel gezahlte Gewerbesteuer

Anzahlungsrechnungen richtig ausstellen

Wichtige Pflichtangaben auf Anzahlungsrechnungen zur Sicherung des Vorsteuerabzugs

E-Mobilität in der betrieblichen Praxis unter Berücksichtigung des BMF-Schreibens vom 11.11.2025

Neues BMF-Schreiben zum steuerfreien Ladestrom des Arbeitgebers sowie zur steuerlichen Behandlung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten

Grundlagen der Besteuerung von Edelmetallanlagen

Besteuerung der Gewinne aus Edelmetallanlagen

Österreichische Quellensteuern auf Veräußerungsgewinne nicht anrechenbar

Eingeschränkte Anrechnung österreichischer Kapitalertragsteuer auf die deutsche Abgeltungsteuer

Entnahme eines Arbeitszimmers aus dem Betriebsvermögen kein privates Veräußerungsgeschäft

Rechtskräftiges Urteil des Finanzgerichts München

Vereinfachungsregelung zur Kirchensteuererhebung verfassungsgemäß

Urteil Finanzgericht Münster

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