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Ihr Berater für Ihre Steuern

Unsere Steuerkanzlei Andreas Deubert in München bietet Ihnen eine umfassende Beratung in allen steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Bei uns steht der persönliche Kontakt und die individuelle Beratung unserer Mandanten im Vordergrund.

Die Zukunft ist digital

„Unternehmen online“ ermöglicht moderne Onlinebuchführung und ist eine intelligente Lösung für Ihr Daten- und Belegmanagement. Sie behalten jederzeit den Überblick, können weitreichender planen, schneller Maßnahmen einleiten und gewinnen neue Möglichkeiten für wachsenden Unternehmenserfolg.

Onlinehandel & e-Commerce

Den Wachstumsmarkt Onlinehandel begleiten wir schon seit Jahren. Wir freuen uns, wenn Sie von unserer Erfahrung profitieren können. Unser Leistungsangebot haben wir als Steuerberater für Onlinehandel stetig ergänzt. So bieten wir Ihnen in der Buchhaltung zusätzlich

Als starkes Team in die Zukunft

Unsere Mitarbeiter sind offen für neue Herausforderungen und widmen sich ihren Aufgaben mit größter Sorgfalt. So gelingt es uns immer wieder, die Erwartungen unserer Mandanten zu übertreffen. Wenn Sie Fachwissen und Enthusiasmus für Ihren Beruf mitbringen, dann sind Sie bei uns goldrichtig.

Unsere Leistungen für Sie

Von der klassischen Steuerberatung über die betriebswirtschaftliche Unternehmensberatung bis hin zur individualisierten Brachenlösungen bieten wir unseren Mandanten ein breites Dienstleistungsspektrum. Unternehmen sämtlicher Rechtsformen sowie Privatpersonen werden von uns umfassend betreut.

Steuernews

Was gibt es neues und wissenswertes in der Steuerwelt? Unsere Steuernews digital und 24 Stunden erreichbar. Erfahren Sie laufend aktuelle Informationen sowie steuerliche und gesetzliche Neuerungen. So behalten Sie den Überblick!

Steuertarif 2025, Kinderfreibeträge, Vorsorgeaufwendungen 2025

Überblick über die wichtigsten neuen Steuerwerte für 2025

Anhebung des Mindestlohnes und der dynamischen Geringfügigkeitsgrenze zum Jahresbeginn 2025

Mindestlohn steigt 2025 auf € 12,82, die Geringfügigkeitsgrenze steigt auf € 556,00

Steuerpflicht von Leistungen aus sogenannten Alt-Kapitallebensversicherungen

Neuregelung aus dem Jahressteuergesetz 2024

Neuerungen bei Steuerermäßigungen und Photovoltaikanlagen

Einheitliche Anspruchsvoraussetzungen für Steuerermäßigungen nach § 35a EStG und einheitliche Bruttoleistungen bei Photovoltaikanlagen

Aufhebung der Verlustverrechnungsbeschränkungen für Termingeschäfte mit dem Jahressteuergesetz 2024

Umstrittene Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften aufgehoben

Besteuerung ausländischer Alterseinkünfte

Neuregelung im Jahressteuergesetz 2024

Keine Steuerpflicht für Abfindungszahlungen an Mieter zur vorzeitigen Aufgabe des Mietrechts

Abfindungszahlungen für die vorzeitige Aufgabe eines Mietrechts steuerfrei

Steuerabzug für Investmentfonds zum 2.1.2025

Vorabpauschale aus Investmentanlagen in 2024 wird zum 2.1.2025 fällig

So kommen Sie zu uns

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