Seitenbereiche

Steuernews für Gastronomie

Foto: Rechnungen

Wiedereinführung des Regelumsatzsteuersatzes für Restaurantdienstleistungen - Steuernews für Gastronomie

Das Auslaufen der Umsatzsteuerermäßigung macht eine genaue Abgrenzung zwischen Speisenlieferung und ...

Artikel lesen
Foto: Geldscheine

Steuerliche Behandlung von Anzahlungen - Steuernews für Gastronomie

Der Wegfall der Umsatzsteuerermäßigung erfordert eine besondere Abgrenzung von Anzahlungen aus 2023 ...

Artikel lesen
Foto: Meldepflicht

Wegfall der Meldepflichten für deutsche Staatsangehörige - Steuernews für Gastronomie

Meldezettel für deutsche Staatsangehörige sollen künftig entfallen

Artikel lesen
Foto: Frühstücksbuffet

EuGH entscheidet zum Aufteilungsgebot - Steuernews für Gastronomie

Seit 2024 gelten wieder unterschiedliche Umsatzsteuersätze für Übernachtung mit Frühstück

Artikel lesen

Aktuelle Artikel:

Wiedereinführung des Regelumsatzsteuersatzes für Restaurantdienstleistungen

Das Auslaufen der Umsatzsteuerermäßigung macht eine genaue Abgrenzung zwischen Speisenlieferung und Restaurantdienstleistungen (wieder) unumgänglich

Steuerliche Behandlung von Anzahlungen

Der Wegfall der Umsatzsteuerermäßigung erfordert eine besondere Abgrenzung von Anzahlungen aus 2023 für Restaurantdienstleistungen in 2024

Wegfall der Meldepflichten für deutsche Staatsangehörige

Meldezettel für deutsche Staatsangehörige sollen künftig entfallen

EuGH entscheidet zum Aufteilungsgebot

Seit 2024 gelten wieder unterschiedliche Umsatzsteuersätze für Übernachtung mit Frühstück

Restaurantgutscheine richtig versteuern

Wann der Gastwirt ausgegebene Restaurantgutscheine nachversteuern muss

Tourismusabgaben für Geschäftsreisende

Bremen und Berlin verlangen ab 2024 City Tax auch von Geschäftsreisenden

Ausstellung von Restaurantgutscheinen ab 2024

Gutscheine für den Bezug von Speisen und Getränken ab 2024 stellen (wieder) Einzweckgutscheine dar

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.